Sozialgericht Kassel äußert erhebliche Zweifel an Praxis des Werra- Meißner-Kreises bei Gewährung von Sozialleistungen an Asylbewerber

Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Sven Adam, Göttingen/Witzenhausen, den 06.08.2013

In der Auseinandersetzung um die Form der Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Werra-Meißner-Kreis haben die Flüchtlinge eines Wohnheimes in Witzenhausen nun auch das Sozialgericht (SG) Kassel um Hilfe gebeten. Im Streit steht, ob der Werra-Meißner-Kreis die Auszahlung der monatlich zu zahlenden Leistungen ohne gesetzliche Grundlage von wöchentlichen Unterschriften abhängig machen und im Fall der ausgebliebenen Unterschriften die Leistungen sogar einbehalten kann. Etliche in Witzenhausen untergebrachte Flüchtlinge haben in den letzten Wochen die Abgabe der wöchentlichen Unterschriften verweigert und wollen damit auch auf den behördlichen Rassismus und ihre Bevormundung aufmerksam machen.

Vier Flüchtlinge im Alter zwischen 23 und 32 Jahren haben in diesem Zusammenhang zwischenzeitlich Anträge auf einstweilige Anordnungen vor dem SG Kassel gestellt, nach dem der Werra-Meißner-Kreis die Existenzsicherungsleistungen für den August aufgrund der verweigerten Unterschriften vollständig eingestellt hatte. Die zwei hierfür zuständigen Kammern des Sozialgerichts haben in den Eilverfahren nun einhellig in richterlichen Hinweisen vom heutigen 06.08.2013 erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Werra-Meißner-Kreises geäußert. Es sei hiernach „unzulässig bzw. ermessensfehlerhaft, die Art und Weise der Leistungserbringung zur Durchsetzung ausländerrechtlicher Pflichten (z.B. Anwesenheits- oder Meldepflichten) zu instrumentalisieren“, so das Gericht.
„Ich gehe davon aus, dass der Werra-Meißner-Kreis nach diesen eindeutigen Hinweisen des Gerichts die bisherige und offensichtlich rechtswidrige Praxis aufgibt und sich ab jetzt an Recht und Gesetz hält“, kommentiert Rechtsanwalt Sven Adam, der für die Flüchtlinge die Eilanträge gestellt hat. „Wir haben den Landkreis heute aufgefordert, den Flüchtlingen noch in dieser Woche einen Termin zur vollständigen Auszahlung der Leistungen zu nennen“, so Adam abschließend.

Für Rückfragen steht Rechtsanwalt Sven Adam unter den genannten Kontaktdaten zur Verfügung. pressemitteilung vom 06.08.2013

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